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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Lie­ferung von Sätteln, sowie die Erbringung von Werk-und/oder Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen ab­weichende Bedingungen des Kunden entfal­ten keine Wirkung, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung

zugestimmt.

Es gelten ausschließlich die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen der Sattlerei Kleine Sattelkammer, andere Allgemeine Ge­schäftsbedingungen werden weder ausdrü­cklich noch konkludent einbezogen.

 

II. Bestellung/Beauftragung

Bestellungen und Beauftragungen können persönlich, perE-Mail, per Telefax, oder per Post erfol­gen. Es können von der Verwender in aber nur Bestellungen/Beauftragungen mit voll­ständiger Adresse und Telefonnummer des Kunden bearbeitet werden.

 

III. Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung/Beauftragung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Zuvor ab­gegebene Angebote durch die Verwenderin sind freibleibend. Im Übrigen kommt ein Vertrag über den Kauf eines Sattels erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags durch bei­de Parteien zustande.

 

IV. Beratung und Leihsattelgebühr

1. Die Verwenderin behält sich vor für Ihre allgemeine markenunabhängige ganzheitli­che Beratung eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird einmalig beim Erstter­min berechnet. Ein allumfassender Bera­tungsbericht wird der Rechnung beigefügt.

2. Die Verwenderin berechnet bei Leihgabe eines Probe-/Leihsattels eine angemessene Gebühr. Diese Gebühr wird wie folgt berechnet:

- Leihgebühr für einen Sattel zur Probe für 1 Woche 30,00 €. Diese Gebühr wird bei Kauf eines Sattels verrechnet.

Leihgebühr während Bestellvorgang ab der 2. Woche: 75,00 € wöchentlich. Diese Gebühr wird aufgrund der Abnutzung des Leihsattels nicht mit dem Kaufpreis eines Neusattels verrechnet.

3. Die Probe- und Leihgebühren sind zahlbar sofort vor Ort in bar oder auf Vereinbarung per Rechnung. Ohne Leistung der Leihgebühr können keine Sättel zur Probe/Verleih überlassen werden.

4. Eine längere Vermietung der Sättel ist nur in Ausnahmefällen, zu Sonderkonditionen und nach Absprache möglich. Die dabei anfallende Leihgebühr kann nicht mit dem Sattelpreis des bestellten / gekauften Neusattels verrechnet werden. Sie wird für die Abnutzung am Leihsattel einbehalten.

5. Die Rückgabe der Sättel hat durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Zeit entweder persönlich oder per versichertem Versand zu erfolgen.

6. Muss der Sattel / die Sättel durch uns abgeholt werden oder sind Mängel am Sattel festzustellen (Kratzer, Schlieren, großer Abrieb, etc.), entstehen zusätzliche Kosten.

7. Die Waren stehen bis zur restlosen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt.

 

V. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von der Verwenderin angebotenen Preise sind bindend. Die Preise sind jeweils sofort nach Rechnungstellung mit Erhalt der

Ware, der Dienst- oder Werkleistung, zur Bezahlung fällig.

2. Es bleibt der Verwender in vorbehalten, in Einzelfällen nur gegen Vorkasse auf ent­sprechende Rechnungstellung hin zu leisten.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kun­den besteht ebenfalls nur in diesen Fällen.

4. Soweit die Verwenderinoder einer ihrer Erfüllungsgehilfen auf Wunsch des Kunden

Reisen zum Zwecke der Sattelberatung, Sattelanprobe/Sattelanpassung, Sattelrepara­tur, oder für andere Werk-oder Dienstleis­tungen unternimmt, werden diese Kosten separat gemäß den bei der Verwenderin ein­schlägigen Preisen in Rechnung gestellt.

 

VI. Haftung

1. Ist der Kunde Verbraucher, haftet die Verwenderin bei Vorliegen eines Mangels beim Verkauf neuer Sättel, sowie bei Werk-oder Dienstleistungen nach den gesetzlichen

Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfol­genden keine Einschränkungen ergeben. Im Übrigen hat der Kunde offen­sichtliche Mängel der Kaufsache innerhalb von zwei Wochen nach erstmaligem Auftre­ten des Mangels in Schriftform anzuzeigen, sonst sind Mängelansprüche verwirkt und Gewähr-leistungsansprüche erloschen. Dies gilt nicht, wenn die Verwenderin den Man­gel arglistig verschwiegen, oder eine Garan­tie für eine bestimmte Beschaffenheit schriftlich übernommen hat.

2. Da Sättel und vergleichbare Waren aus dem Naturprodukt Leder hergestellt werden, gelten folgende Veränderungen dieser nicht als Mangel:

- Schattierungen und Farbtonabweichungen, die auf das Naturprodukt Leder zurück-zu­führen sind

- Schwankungen der Lederdicke, Falten

- und Narbenbildung, die durch nutzungs­bedingte Veränderungen wie Verformung des Leders durch Kraft-, Wärme-oder Feuchtigkeitseinwirkung entstehen

- Farbveränderungen/Farbabnutzungen, die auf die Reitnutzung und/oder unsachgemäße Pflege des Sattels zurückzuführen sind

- nutzungsbedingte Veränderungen des Pols­termaterials/der Füllung durch Kraft-, Wär­me oder Feuchtigkeitseinwirkung

- Veränderungen der Passform des Sattels, die auf körperliche Veränderung des Pferdes (z.B. Veränderung der Bemuskelung oder unsachgemäße Sattelung des Pferdes zurückzuführen sind

- natürliche Abnutzung der Gurtstrippen, der

Sattelblätter, der Fellunterseite bei Western­sätteln, der Bauchgurte, Steigbügel, Silberbeschläge, Hintergurte etc.

3. Entscheidend für die Passform des Sattels ist der jeweilige Zustand des Pferdes zum

Zeitpunkt der Anpassung und des Vertrags­schlusses. Eine Haftung der Verwenderin für eine körperliche Veränderung des Pfer­des nach Vertragsschluss (Wachstum des Pferdes, erheblicher Muskelauf-oder abbau, übliche Gewichtszu-oder abnahme) ist aus­geschlossen.

4. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verwenderin bei Vorliegen eines Man­gels die Wahl der Nachbesserung oder Nacherfüllung im Rahmen des Zumutbaren vor.

5. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die

Gewährleistungsfrist immer ein Jahr, soweit

nicht einzelvertraglich eine andere Frist ver­einbart wurde. Die Frist beginnt mit Gefahr­übergang. Die Verjährungsfrist im Falle ei­nes Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, so­weit es sich

um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.

6. Die Haftung für erfolgte Ausbesserungs-

und Reparaturarbeiten an Sätteln richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

 

VII. Haftung für Schäden

1. Die Haftung für vertragliche Pflichtver­letzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkei beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprü­chen wegen der Verletzung von Kardinals­pflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung desVer­tragszwecks gefährdet ist sowie bei dem Er­satz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

2. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen von Erfül­lungsgehilfen der Verwenderin.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung ausge­schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Scha­densersatzhaftung von Angestellten, Arbeit­nehmern, Mitarbeitern, Vertretern und

Erfüllungsgehilfen der Verwenderin.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verwenderin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

2. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verwender in das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher fälliger Forde­rungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

3. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an die Verwenderin für den Fall der Weiter­veräußerung/Vermietung der Vorbehaltswa­re schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprü­che die ihm aus den genannten Ge­schäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei Verar­beitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbil­dung oder ihrer Verbindung mit einer ande­ren Sache erwirbt die Verwenderin unmittelbar (Mit-)Eigentum an der herge­stellten Sache. Diese gilt dann als Vorbe­haltsware.

4. Übersteigt der Wert der Sicherung der Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers und nach Wahl der Verwenderin zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang

freizugeben.

 

IX. Verjährung eigener Ansprüche

Ansprüche der Verwenderin auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren, wobei sich der Beginn der Ver­jährungsfrist nach § 199 BGB richtet.

 

X. Versandkosten

Sollte der Versand der Ware vereinbart sein, werden zusätzlich zu dem vereinbarten Kaufpreis die Versandkosten gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

XI. Erfüllungsort –Rechtswahl –Gerichts­stand

1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts ande­res ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort immer Murgerstal 1, 76437 Rastatt-Förch.

2. Für alle Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die

Geltung des UN-Kaufrechts ist aus-ge­schlossen.

3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bei Verträgen der Verwen­derin mit Kaufleuten ist Rastatt vereinbart.

Stand 2017

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