Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Sätteln, sowie die Erbringung von Werk-und/oder Dienstleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Sattlerei Kleine Sattelkammer, andere Allgemeine Geschäftsbedingungen werden weder ausdrücklich noch konkludent einbezogen.
II. Bestellung/Beauftragung
Bestellungen und Beauftragungen können persönlich, perE-Mail, per Telefax, oder per Post erfolgen. Es können von der Verwender in aber nur Bestellungen/Beauftragungen mit vollständiger Adresse und Telefonnummer des Kunden bearbeitet werden.
III. Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung/Beauftragung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Zuvor abgegebene Angebote durch die Verwenderin sind freibleibend. Im Übrigen kommt ein Vertrag über den Kauf eines Sattels erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags durch beide Parteien zustande.
IV. Beratung und Leihsattelgebühr
1. Die Verwenderin behält sich vor für Ihre allgemeine markenunabhängige ganzheitliche Beratung eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr wird einmalig beim Ersttermin berechnet. Ein allumfassender Beratungsbericht wird der Rechnung beigefügt.
2. Die Verwenderin berechnet bei Leihgabe eines Probe-/Leihsattels eine angemessene Gebühr. Diese Gebühr wird wie folgt berechnet:
- Leihgebühr für einen Sattel zur Probe für 1 Woche 30,00 €. Diese Gebühr wird bei Kauf eines Sattels verrechnet.
Leihgebühr während Bestellvorgang ab der 2. Woche: 75,00 € wöchentlich. Diese Gebühr wird aufgrund der Abnutzung des Leihsattels nicht mit dem Kaufpreis eines Neusattels verrechnet.
3. Die Probe- und Leihgebühren sind zahlbar sofort vor Ort in bar oder auf Vereinbarung per Rechnung. Ohne Leistung der Leihgebühr können keine Sättel zur Probe/Verleih überlassen werden.
4. Eine längere Vermietung der Sättel ist nur in Ausnahmefällen, zu Sonderkonditionen und nach Absprache möglich. Die dabei anfallende Leihgebühr kann nicht mit dem Sattelpreis des bestellten / gekauften Neusattels verrechnet werden. Sie wird für die Abnutzung am Leihsattel einbehalten.
5. Die Rückgabe der Sättel hat durch den Kunden innerhalb der vereinbarten Zeit entweder persönlich oder per versichertem Versand zu erfolgen.
6. Muss der Sattel / die Sättel durch uns abgeholt werden oder sind Mängel am Sattel festzustellen (Kratzer, Schlieren, großer Abrieb, etc.), entstehen zusätzliche Kosten.
7. Die Waren stehen bis zur restlosen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die von der Verwenderin angebotenen Preise sind bindend. Die Preise sind jeweils sofort nach Rechnungstellung mit Erhalt der
Ware, der Dienst- oder Werkleistung, zur Bezahlung fällig.
2. Es bleibt der Verwender in vorbehalten, in Einzelfällen nur gegen Vorkasse auf entsprechende Rechnungstellung hin zu leisten.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht ebenfalls nur in diesen Fällen.
4. Soweit die Verwenderinoder einer ihrer Erfüllungsgehilfen auf Wunsch des Kunden
Reisen zum Zwecke der Sattelberatung, Sattelanprobe/Sattelanpassung, Sattelreparatur, oder für andere Werk-oder Dienstleistungen unternimmt, werden diese Kosten separat gemäß den bei der Verwenderin einschlägigen Preisen in Rechnung gestellt.
VI. Haftung
1. Ist der Kunde Verbraucher, haftet die Verwenderin bei Vorliegen eines Mangels beim Verkauf neuer Sättel, sowie bei Werk-oder Dienstleistungen nach den gesetzlichen
Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Im Übrigen hat der Kunde offensichtliche Mängel der Kaufsache innerhalb von zwei Wochen nach erstmaligem Auftreten des Mangels in Schriftform anzuzeigen, sonst sind Mängelansprüche verwirkt und Gewähr-leistungsansprüche erloschen. Dies gilt nicht, wenn die Verwenderin den Mangel arglistig verschwiegen, oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit schriftlich übernommen hat.
2. Da Sättel und vergleichbare Waren aus dem Naturprodukt Leder hergestellt werden, gelten folgende Veränderungen dieser nicht als Mangel:
- Schattierungen und Farbtonabweichungen, die auf das Naturprodukt Leder zurück-zuführen sind
- Schwankungen der Lederdicke, Falten
- und Narbenbildung, die durch nutzungsbedingte Veränderungen wie Verformung des Leders durch Kraft-, Wärme-oder Feuchtigkeitseinwirkung entstehen
- Farbveränderungen/Farbabnutzungen, die auf die Reitnutzung und/oder unsachgemäße Pflege des Sattels zurückzuführen sind
- nutzungsbedingte Veränderungen des Polstermaterials/der Füllung durch Kraft-, Wärme oder Feuchtigkeitseinwirkung
- Veränderungen der Passform des Sattels, die auf körperliche Veränderung des Pferdes (z.B. Veränderung der Bemuskelung oder unsachgemäße Sattelung des Pferdes zurückzuführen sind
- natürliche Abnutzung der Gurtstrippen, der
Sattelblätter, der Fellunterseite bei Westernsätteln, der Bauchgurte, Steigbügel, Silberbeschläge, Hintergurte etc.
3. Entscheidend für die Passform des Sattels ist der jeweilige Zustand des Pferdes zum
Zeitpunkt der Anpassung und des Vertragsschlusses. Eine Haftung der Verwenderin für eine körperliche Veränderung des Pferdes nach Vertragsschluss (Wachstum des Pferdes, erheblicher Muskelauf-oder abbau, übliche Gewichtszu-oder abnahme) ist ausgeschlossen.
4. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verwenderin bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nachbesserung oder Nacherfüllung im Rahmen des Zumutbaren vor.
5. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die
Gewährleistungsfrist immer ein Jahr, soweit
nicht einzelvertraglich eine andere Frist vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich
um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
6. Die Haftung für erfolgte Ausbesserungs-
und Reparaturarbeiten an Sätteln richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
VII. Haftung für Schäden
1. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkei beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung desVertragszwecks gefährdet ist sowie bei dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
2. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Verwenderin.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen der Verwenderin.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Verwenderin das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Verwender in das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher fälliger Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an die Verwenderin für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt die Verwenderin unmittelbar (Mit-)Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt dann als Vorbehaltsware.
4. Übersteigt der Wert der Sicherung der Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers und nach Wahl der Verwenderin zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang
freizugeben.
IX. Verjährung eigener Ansprüche
Ansprüche der Verwenderin auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren, wobei sich der Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 BGB richtet.
X. Versandkosten
Sollte der Versand der Ware vereinbart sein, werden zusätzlich zu dem vereinbarten Kaufpreis die Versandkosten gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
XI. Erfüllungsort –Rechtswahl –Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort immer Murgerstal 1, 76437 Rastatt-Förch.
2. Für alle Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die
Geltung des UN-Kaufrechts ist aus-geschlossen.
3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bei Verträgen der Verwenderin mit Kaufleuten ist Rastatt vereinbart.
Stand 2017